Nach dem gestrigen öffentlichen Brief von Herrn Hummel, bezüglich der Gesprächs-einladung von OB Till an Herrn Hummel, sieht sich DIE LINKE. im Gemeinderat bestätigt, dass der Zeitrahmen zu einer friedlichen Lösung um das Keim-Areal, von OB Till viel zu kurz bemessen ist. Wenn er von der Öffentlichkeit verlangt, daß seine Glaubwürdigkeit und Redlichkeit zur Erzielung eines positiven Ergebnisses mit Herrn Hummel ernst genommen wird, müßte OB Till zumindest den Zeitdruck aus den Verhandlungen nehmen!
Deshalb fordert DIE LINKE. im Gemeinderrat hiermit erneut OB Till auf, unverzüglich seine Verwaltungsvorlage:
92-He/chr vom 23.08.2011, Bebauungsplanverfahren „Neuordnung Stadthallenumfeld“ in Göppingen Planbereich 05.5 sowie Satzungsbeschluß über eine Veränderungssperre für Flurstücke 2762/2 und 2762/8 Gebäude Blumenstrasse 43 und 36,
zurückzuziehen oder zumindest für den Zeitraum der Verhandlungen auszusetzen und spätestens bis zur Einladung des Gemeinderates am 23.9.2011 von der Tagesordnung für den 29.9.2011 zu nehmen.
Die Begründungen, des Schreibens DER LINKEN im Gemeinderat vom 15.9.11 an OB Till, haben sich nicht geändert. Auch unterstreicht das Schreiben von Herrn Hummel die Rechtsauffassung der Anwaltskanzlei der LINKEN im Gemeinderat:
- Dem Kauf von Herrn Hummel ging der einstimmige Gemeinderatsbeschluss vom Mai 2011 voraus, der jede Ausschreibung für Planung, Bau und Betreiben eines Hotels an der Stadthalle aufgehoben hatte. Auf der Internetseite der Stadt Göppingen war bis zum Kauf des Areals durch Herrn Hummel ein Plan zum Hotelbau und Stadthallenumfeld dargestellt, der sich ausschließlich auf das Areal nördlich der Blumenstraße bezog. Es gab dort keinen Hinweis auf Planung, Änderung oder Einbindung des Keim-Areals südlich der Blumenstraße.
- Es existierte für dieses Areal weder ein geregelter Bebauungsplan noch ein Gemeinderatsbeschluss oder eine Satzungsänderung, aus denen eine mögliche Einbindung des Areals südlich der Blumenstraße zu entnehmen oder aus dem ein Interesse der Stadt am Kauf dieses Grundstückes ersichtlich gewesen wäre. Herrn Hummel trifft hier keinerlei Schuld.
- Auch liegen bis heute keine vom Gemeinderat beschlossenen/ge-nehmigten Planungen oder Verwaltungsvorlagen vor, die sich mit der Veränderung der Parkplatzsituation unter Einbindung der Blumenstrasse 43 und 36 beschäftigen!
- Jedem Grundstückkauf geht zwingend ein Gemeinderatsbeschluss der Räte oder eine Satzungsänderung voraus.
- Ein Grundstückskauf der Stadt in dieser Größenordnung kann weder vom Oberbürgermeister noch von einzelnen Stadtbeamten alleine entschieden oder durchgeführt werden.
- Ein Gemeinderatsbeschluss dazu wurde aber erst am 21.7.2011 gefasst – 3 Tage nach dem Kauf des Keim – Areals durch Herrn Hummel.
- OB Till hat bereits am 23.8.2011 die Verwaltungsvorlage 92-He/chr erstellen lassen. Auch hat OB Till erst am 26.8.2011, also über einen Monat später, nach dem Erwerb des Grundstückes durch Herrn Hummel und drei Tage nachdem OB Till breits durch seine Vorlage 92-He/chr ein Scheitern der Verhandlungen, mit dem Käufer Herr Hummel, einkalkulierte, offiziell per Brief das Kaufinteresse der Stadt offenbart und alternative (aus Till`s Sicht), städtische Areale angeboten.
- Auf die dabei von OB Till im Alleingang, an der 1. Bürgermeisterin Frau Zull und dem Baubürgermeister Herrn Brinker, vorbei gemachten handwerklichen Fehler, was zur Annahme führte, er wolle ein Industriedenkmal verkaufen, möchte ich hier nicht tiefer eingehen. Dieses kabarettistische Zenario, das eher aus der Feder seines Namensvetters Till Eulenspiegel hätte kommen können, trägt nicht wirklich der Dramatik und Ernsthaftigkeit der Situation Rechnung!
DIE LINKE. sieht weiterhin in der Tatsache, dass die Stadt keinerlei rechtswircksame Planungen oder zumindest Vorplanungen bis zum Kaufdatum von Herrn Hummel am 18.7.2011 bezüglich des Keim-Areals gemacht hatte, die allergrößten rechtlichen Bedenken, gegenüber der Bestandsfähigkeit dieser Vorlage bei einem zu erwartenden Rechtsstreit, wenn seine Vorlage durchkommen sollte!
DIE LINKE. im Gemeinderat verweist erneut auf das Urteil des Bundesverwaltungs-gerichtes:
Nach diesem Urteil BVerwG 19.02.2004 -4 CN 16/03 ist eine Veränderungs-sperre, die der Gemeinde erst die Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts geben soll, unwirksam. Erforderlich ist ein Mindestmaß an entwickelter Planung.
DIE LINKE. im Gemeinderat sieht nach wie vor in der Vorlage den Versuch der Verwaltung, Versäumnisse zur Sicherung des Keim-Areals für die Stadt, mit nunmehr unrechtmäßigen Methoden, nachträglich mit einer Veränderungssperre, zu korrigieren.
Deshalb bleibt DIE LINKE. im Gemeinderat dabei:
Sollte OB Till diese rechtswidrige Vorlage nicht bis spätestens Freitag, den 23. 9. 2011 zurückziehen, oder zumindest bis auf weiteres aussetzen, wird DIE LINKE. im Gemeinderat, ohne weitere Vorankündigung, eine Dienstaufsichtsbe-schwerde beim Regierungspräsidium gegen OB Till einreichen.
Dienstag, den 20.9.2011